Voraussetzungen Klasse L
Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen.
Erforderliches Mindestalter für Klasse L: 16 Jahre.
Man muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.
Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen muss in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
Es darf keine in einem anderen EU‐/EWR‐Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen im Besitz sein.
Es wurde an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen .
Erforderliche Unterlagen
Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen
Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf
Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns