Voraussetzungen Klasse B
Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen.
Erforderliches Mindestalter für Klasse B: 18 Jahre
Man muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.
Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen muss in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
Es darf keine in einem anderen EU‐/EWR‐Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen im Besitz sein.
Es wurde an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen .
Erforderliche Unterlagen
Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen
Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf
Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns